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STRETTO III – neue Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel

verschiedene Tabletten und Kapseln auf einem Tisch

Inhalt

Revision des Lebensmittelgesetzes mit neuem Höchstmengenkonzept für Nahrungsergänzungen

Bereits 2017 hat das BLV ein vollständig revidiertes Lebensmittelgesetz verabschiedet. Es folgten verschiedene Verordnungspakete, von denen das letzte (STRETTO III) im Sommer 2020 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Revision war u. a. die weitere Harmonisierung des schweizerischen Rechts mit dem EU-Recht. Auch wurde die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln, zu denen auch die NEM zählen, neu geregelt und ein neues Höchstmengenkonzept erarbeitet.

Gesundheitsschutz im Vordergrund

Bisher orientierten sich NEM an den empfohlenen Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen und durften mit Ausnahme von Vitamin A bis zu max. 300 % des Tagesbedarfs des jeweiligen Nährstoffes enthalten. Seit Juli 2020 (STRETTO III) tritt neu der Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten in den Vordergrund. Dieses Konzept orientiert sich an dem sogenannten „Tolerable Upper Intake Level“ als Obergrenze, d. h. der höchsten täglichen Aufnahmemenge eines Nährstoffs, die von den Behörden als „sicher“ eingestuft wird. Hierzu wurde anhand von Verzehrsdaten ermittelt, wie hoch die Einnahmemengen der Nährstoffe über die normale tägliche Ernährung in der Bevölkerung sind. Die Differenz dieser beiden Werte ergab dann – unter Einbezug eines Sicherheitsfaktors – die Restmenge, welche noch in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) eingesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass für viele Mikronährstoffe die erlaubte tägliche maximale Zufuhr erhöht ((⇑)), für einige wenige nach unten angepasst ((⇓)) oder sogar keine Obergrenze mehr festgelegt wurde ((-)).

Anhand der Tabelle ist ersichtlich, wie sich die Höchstmengen verändert haben:

Alte und neue Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmittel

Unkritische Stoffe: Keine Höchstmenge mehr in NEMs

Stoff  NEU (Stretto III)  Bisher

Vitamin B1 (-)

-

3.3 mg

Vitamin B2 (-)

- 4.2 mg 

Vitamin B12 (-)

-

9 µg

Biotin (-)

-

450 µg

Pantothensäure (-)

- 18 mg

Silicium (-)

- 200 mg

Stoffe mit sehr kleinem Risiko einer Überdosierung

Stoff  NEU (Stretto III)  Bisher

Beta-Carotin (⇓)

8.2 mg 9.6 mg
Folsäure (⇑) 750 µg

600 µg*

Niacin (⇑)

600 mg1

48 mg

Vitamin B6 (⇑)

15 mg

4.2 mg

Vitamin C (⇑)

750 mg

300 mg

Vitamin D (⇑)

70 µg (2800 IE)

20 µg (800 IE)

Vitamin E (⇑)

205 mg

36 mg

Chrom (⇑)

188 µg

40 µg

Eisen (⇑)

21 mg

14 mg **

Jod (⇑)

200 µg

150 µg ***

Kalium (⇑)

2250 mg

2000 mg

Molybdän (⇑)

300 µg

50 µg

Selen (⇑)

165 µg

60 µg

* 800 µg für Schwangere bis zur 12. SSW
** 30 mg für Schwangere und Stillende
*** 200 µg für Schwangere und Stillende

1 wovon 10 mg als Nicotinsäure und Insitolhexanicotinat

Stoffe mit Risiko einer Überdosierung

Stoff  NEU (Stretto III)  Bisher
Vitamin A (⇓) nur noch als β-Carotin zugelassen 1.6 mg
Calcium (⇓) 750 mg 1000 mg
Kupfer (⇑) 1.6 mg 1 mg
Mangan (⇑) 3 mg 2 mg
Zink (⇓) 5.3 mg 15 mg

Stoffe mit möglichen Nebenwirkungen / Interaktionen ab gewissen Dosierungen → Warnhinweise

Stoff  NEU (Stretto III)  Bisher
Magnesium 375 mg 1 375 mg
Vitamin K1 & K2 225 µg 2 225 µg

1 Warnhinweis ab 250 mg/Tag: Magnesium-Präparate können abführend wirken

2 Warnhinweis ab 25 µg/Tag: Patientinnen und Patienten, die Antikoagulantien einnehmen, sollten vor der Einnahme von Vitamin-K-Präparaten ihre Ärztin oder ihren Arzt konsultieren

Auch wenn es nun bei Nahrungsergänzungen für gewisse Substanzen (z. B. viele B-Vitamine) keine gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengen mehr gibt, ist es dennoch nicht immer sinnvoll, eine beliebig hohe Dosierung dieser Substanzen einzusetzen.
Die Verantwortung liegt hier bei den Herstellern, sinnvolle Tagesdosierungen zu empfehlen – und sie liegt auch bei den Konsumenten, die nicht unreflektiert mehrere Nahrungsergänzungsmittel einnehmen sollen. Fragen Sie im Fachhandel nach!

Was heisst dies nun für Sie als Konsumentin/Konsumenten?

Für die Umsetzung der neuen Höchstmengen wurde eine Übergangsfrist von 2 Jahren (bis 30. Juni 2022) festgelegt. Danach dürfen noch die alten Bestände abverkauft werden. Das bedeutet, dass in nächster Zeit Produkte mit alter Formulierung neben Produkten mit neuer Formulierung im Verkaufsregal zu finden sein werden. Ebenso ist aufgrund dieser geänderten Höchstmengen mit neuen Produkten zu rechnen, z. B.:

  • Höherdosierte Produkte
    Neue Perspektiven ergeben sich beispielsweise für viele B-Vitamine. Hier werden Sie    zukünftig wohl Produkte finden, die sehr hohe Tagesdosen anbieten. Auch bei Chrom, Selen,   Vitamin D etc. werden einige höherdosierte Produkte auf den Markt kommen.
  • Kein Vitamin A mehr
    Vitamin A ist einer der Stoffe, welche nicht mehr zulässig sind, da die Zufuhr über die normale Ernährung bereits bedarfsdeckend ist. Möglich ist in Nahrungsergänzungsmitteln hingegen die Zugabe von Beta-Carotin, welches im Körper dann in Vitamin A umgewandelt werden kann.
  • Eisen
    Produkte für Schwangere durften aufgrund des erhöhten Bedarfs bisher 30 mg Eisen enthalten. Nach den neuen Gesetzgebungen sind für alle Personen – auch für Schwangere – Tagesdosierungen von max. 21 mg erlaubt.
  • Zink
    Der Grund für die Reduktion der erlaubten Tagesdosierung von Zink liegt an einem möglichen Kupfermangel bei einer langfristigen Gesamt-Zinkzufuhr von über 25 mg täglich. Da für NEM neu nur noch 5.3 Zink mg täglich erlaubt sind, wird der Einsatz von Zinkpräparaten z. B. zur akuten Behandlung einer Erkältung, leider schwieriger. Denn Studien haben gezeigt, dass im Akutfall 75 mg Zink täglich eingenommen werden müssen (möglichst in Form von Lutschtabletten), um die Erkältungsdauer zu reduzieren.

 

Fazit: Regulatorische Anpassungen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der Markt der Nahrungsergänzungsmittel wird also lebendiger, mit neuen Anbietern und neuen spannenden Produkten, während in der aktuellen Übergangsphase NEM mit unterschiedlichen Höchstmengen erhältlich sein werden.